Urteil: Rote Kennzeichen beim Oldtimer nicht zum Tanken nutzen
Besitzer eines Oldtimers mit rotem Kennzeichen dürfen mit ihrem Gefährt an organisierten Oldtimer-Veranstaltungen teilnehmen oder auch in die Werkstatt fahren. Doch wer seinen Oldie mit diesem Kennzeichen einfach nur zur nächsten Tankstelle fahren möchte, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Der Besitzer eines General Motors-Oldtimers war mit rotem Kennzeichen zu einer Ordnungsstrafe von 50 Euro verurteilt worden, weil er mit seinem Wagen nur zum Tanken gefahren war. Wer sich ein steuerbegünstigtes rotes Kennzeichen an seinen Oldtimer schraubt, darf den Wagen allein für Probe- und Überführungsfahrten sowie für Fahrten im Zusammenhang mit organisierten Oldtimer-Veranstaltungen benutzen und dabei auch tanken, erklärte die Deutsche Anwalts-Hotline.
Um den Wagen warten zu lassen, darf man außerdem noch in die Werkstatt fahren. Laut Urteilsspruch umfasst der Begriff Wartung aber gerade nicht das Tanken. Dieser Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden (Az. SS (OWi) 213/05) bestätigt damit ein Urteil des Amtsgerichts Weißwasser.
(ampnet/nic)


