Verkehrsgerichtstag reagiert auf Politik - Teil 3
Klar und eindeutig hat der 48. Deutsche Verkehrsgerichtstag die Einführung einer Halterhaftung im fließenden Verkehr abgelehnt. Auch an dem so genannten "Idiotentest" wurde deutliche Kritik geübt.
Bei der Anordnung von Fahrverboten sollen Bußgeldbehörden und Richter bei drohender Existenzvernichtung mehr Ausnahmen ermöglichen und junge Fahrer sollen vor den für sie typischen Verkehrsrisiken besser geschützt werden. Nicht nur mit dem bestehenden absoluten Alkoholverbot bis zum 21. Geburtstag, sondern auch mit dem weiteren Ausbau des begleiteten Fahrens ab 17 und sogar mit finanziellen Anreizen zum Kauf modernerer Autos mit hohen Sicherheitsstandards.
Der Halterhaftung im fließenden Verkehr stehe unsere Verfassung entgegen. So verbiete der unabänderliche verfassungsrechtliche Grundsatz „keine Strafe ohne Schuld“ die strafrechtliche oder auch nur strafrechtsähnliche Ahndung einer Tat ohne Schuld des Täters.
Die gelte auch für Bußgeldverfahren wegen Verstößen im Straßenverkehr, heißt es in der Empfehlung des Arbeitskreises 1, der zugleich auch darauf verwies, dass diese rechtlichen Grenzen nach der Lissabon-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch im Hinblick auf Rechtsakte der Europäischen Union gelten. Damit wurden die Befürworter der Einführung einer Halterhaftung, allen voran der gewerkschaftliche Auto Club Europa (ACE), in die allgemein anerkannten juristischen Schranken verwiesen.
Einig war man sich im Arbeitskreis, dass Tempo-, Gurt-, Rotlicht- und sonstige Verstöße im fließenden Verkehr als bedeutende Unfallfaktoren zu sehen sind. Die Verfolgung dieser Verstöße sei ein unverzichtbarer Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit. Der Arbeitskreis erinnerte daran, dass der Verkehrsgerichtstag vor nahezu zehn Jahren gefordert hatte, in Fällen, in denen der Fahrer nicht benannt wird, die Führung eines Fahrtenbuchs anzuordnen.
Beachtenswert ist die Formulierung in der Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, europäische Initiativen, die den verfassungsrechtlichen Grundsätzen widersprechen, entgegenzutreten und darauf hinzuwirken, dass zukünftige europäische Rechtsakte in enger Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten entwickelt werden.
Zum Thema Ausnahmen vom Entzug der Fahrerlaubnis und vom Fahrverbot empfiehlt der Arbeitskreis 5, den Paragrafen 69 StGB zu ändern, damit dem Strafrichter bei endgültiger Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafbefehl oder im Urteil die Möglichkeit gelassen wird, bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen auszunehmen. An Bußgeldstellen und Strafrichter appellierten die Juristen in Goslar, zur Vermeidung von Existenzgefährdungen die schon bestehenden Möglichkeiten bei den so genannten Regelfahrverboten stärker zu beachten.
Damit sollen Verkehrssünder, die bei einem Fahrverbot ihren Arbeitsplatz verlieren würden, in definierten Ausnahmen gegen entsprechend höhere Geldstrafen ihre Fahrerlaubnis unter Vorbehalt weiter nutzen können.
Die als „Idiotentest“ bezeichnete Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist nach Ansicht der Experten im Arbeitskreis 6 ein wichtiges und bewährtes Instrument zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zur Erhaltung der Mobilität des Einzelnen. Diese diagnostische Methode sei aber unter Berücksichtigung des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes weiterhin kontinuierlich zu verbessern.
Die Zulassung neuer Testverfahren sollten geregelt werden, ihre Güte durch ein unabhängiges wissenschaftliches Gremium erfolgen. Auch die Wirksamkeit der MPU zur Überprüfung der Fahreignung sollte regelmäßig wissenschaftlich überprüft und die dabei gewonnenen Ergebnisse sollen veröffentlicht werden. Schließlich sollen auch die Anbieter von Reha-Maßnahmen, etwa Trainingscamps und Schulungseinrichtungen für die MPU, einem Qualitätssicherungssystem unterworfen werden.
Sie dürfen zudem in keinem wirtschaftlichen und personellen Zusammenhang mit den Begutachtungsstellen stehen. Der Gesetzgeber wurde schließlich aufgefordert, im Straßenverkehrsgesetz und in der Fahrerlaubnis-Verordnung die Voraussetzung für die Anordnung einer MPU klarer zu formulieren.
Überraschend deutlich hat sich der Verkehrsgerichtstag hinter die Gruppe der „Jungen Fahrer“ gestellt. Deren erhöhtes Unfallrisiko hänge nicht nur vom alterstypischen Risikoverhalten oder der unzureichenden Fahrerfahrung ab, sondern sei auch Folge objektiver Unfallursachen, insbesondere von Fahrzeugmängeln. Deshalb müsste ein ganzes System von Fahranfänger-Vorbereitungen installiert werden, in dem Bewährtes optimiert und Neues eingeführt werden.
So habe die verschärfte Probezeit ab 1.1.1999 keinen signifikanten Rückgang der Unfälle ergeben. Auch das in den meisten Bundesländern angebotene Modellprojekt der freiwilligen Fortbildung sei nicht wirksam sichtbar geworden.
Bewährt habe sich das absolute Alkoholverbot bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs und die gesetzlich regelte Möglichkeit des Führerscheinerwerbs mit 17 Jahren („begleitetes Fahren“). Zu neuen Ansätzen zählen die Experten unter anderem auch finanzielle Anreize zum Kauf modernerer Autos mit intelligenten Sicherheitssystem wie ESP und Abstandswarnung.
Am Vormittag hatte Verkehrsgerichtstags-Präsident Kay Nehm erneut zur drastischen Lichtung des Schilderwaldes aufgerufen. Die mehr als 20 Millionen Schilder überforderten die Autofahrer und drohten zu einer Verkehrsbehinderung auszuarten.
Insgesamt gibt es in Deutschland über 600 unterschiedliche Verkehrszeichen. Seit dem vergangenen Jahr besagt zwar eine Verordnung, dass die Zahl der vielfach überholten Verkehrszeichen reduziert werden soll. Von einem "Waldsterben" könne allerdings bisher keine Rede sein, sagte Nehm.
Im Gegenteil: Es seien neue Schilder hinzugekommen. Verfahren werde stets nach dem Prinzip, "die Verantwortung der Verwaltung mit Hilfe bunten Blechs auf den Kraftfahrer abzuwälzen". Verkehrsgerichtstags-Präsident Nehm kritisierte auch die Zunahme gerichtlicher Deals bei Prozessen wegen Verkehrsverstößen. "Dass damit das Rechtsbewusstsein der Bevölkerung untergraben wird, bekommen wir nicht zuletzt an der sinkenden Verkehrsmoral zu spüren", sagte Nehm.
Hart ins Gericht ging der frühere Generalbundesanwalt mit Verkehrspolitikern aus Bund und Ländern, weil sie kein Interesse an Abschnittskontrollen zur Einhaltung von Tempolimits auf Autobahnen zeigten. Kein Bundesland habe bislang Bereitschaft gezeigt, einen entsprechenden Versuch durchzuführen. Der Verkehrsgerichtstag hatte vor einem Jahr aufgrund positiver Erfahrungen in Österreich einen Pilotversuch mit so genannten Abschnittskontrollen auch in Deutschland vorgeschlagen. Die Resonanz sei allerdings gleich Null, sagte Nehm.
Text: Ernst Bauer


