Weiterhin kein Auslands-Bußgeld
Auch in 2008 müssen deutsche Autofahrer für ihre Verkehrssünden im Ausland noch kein Bußgeld bezahlen, sofern sie schon wieder nach Deutschland zurückgekehrt sind. Tun sollten sie es aber trotzdem, denn bei einer erneuten Einreise in das betreffende Land werden sie zur Kasse gebeten.
Autofahrer, die im Ausland ein Knöllchen zum Beispiel für falsches Parken oder zu schnelles Fahren kassiert und nicht bereits vor Ort ein Bußgeld entrichtet haben, können deswegen auch in 2008 nicht belangt werden, sofern sie bereits nach Deutschland zurückgekehrt sind. Darauf wies Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in einem Interview mit der "ADAC Motorwelt" hin.
Eine Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur europaweiten Vollstreckung von Bußgeldern in nationales Recht ist nach ihren Angaben frühestens für 2009 zu erwarten. Die einzige Ausnahme ist Österreich, mit dem Deutschland bereits ein Vollstreckungshilfe-Abkommen hat.
Zypries rief deutsche Autofahrer dazu auf, auch für ihre im Ausland begangenen Verkehrsverstöße Bußgelder zu bezahlen. Bei einer erneuten Einreise in das betreffende Land kann der Verkehrssünder an der Grenze zur Kasse gebeten werden.


