Wissenswertes über die Abwrackprämie
Das Bundeskabinett hat am 14. Januar eine Abwrackprämie in Höhe von 2.500 Euro beschlossen. Diese kann jeder Autofahrer erhalten, der sein Altfahrzeug verschrottet und einen neuen Wagen oder einen Jahreswagen kauft und auf seinen Namen zulässt. Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Achtung: Die Verschrottungsprämie gibt es nur solange, bis der Fördertopf, aus dem sie gezahlt wird, leer ist. Insgesamt sind bisher 1,5 Milliarden Euro dafür eingeplant. Daraus soll auch die Verwaltung für die Abwicklung bezahlt werden. Der Bonus wird in der Reihenfolge der Anträge ausbezahlt und sollte ohne Verwaltungskosten lediglich für rund 600.000 Anträge ausreichen. Wer sich also bereits für den Kauf eines Neuwagens entschieden hat, sollte nicht zu lange damit warten.
Wem steht die Verschrottungsprämie zu?
Anspruch auf die Verschrottungsprämie haben nur Privatpersonen. Firmen- und Gewerbekunden werden durch die Verschrottungsprämie nicht subventioniert. Der Neu- oder Jahreswagenkäufer muss ein neun Jahre oder älteres Fahrzeug (ab Erstzulassung) besitzen, das mindestens seit einem Jahr in Deutschland auf ihn zugelassen sein muss und das er verschrottet.
Muss das alte Auto verschrottet werden?
Das alte Fahrzeug muss zwangsläufig abgemeldet und der Schrottpresse übergeben werden. Nur so kann man die Verschrottungsprämie kassieren. Die Verschrottung muss zwischen dem 14. Januar und dem 31. Dezember 2009 geschehen. Ein entsprechender Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebes ist entweder beim Händler oder direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen.
Was kostet die Verschrottung?
Wird der Wagen in Deutschland verschrottet, so muss eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet sein. Der Besitzer muss nach der Altfahrzeugverordnung die Kosten für Abmeldung und Entsorgung nicht tragen. Der Hersteller ist in der Pflicht, den Altwagen unentgeltlich zurückzunehmen.
Welche Anforderungen muss der Neuwagen erfüllen?
Der Neuwagen muss (Stand 23.1.2009) zwischen dem 14. Januar und dem 31. Dezember 2009 zum ersten Mal in Deutschland zugelassen werden und mindestens die Euro4-Abgasnorm erfüllen.
Was ist mit Jahreswagen?
Ein so genannter Jahreswagen darf nicht länger als ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Hersteller zugelassen sein. Auch der Jahreswagen darf nicht weniger als Euro4-Norm-tauglich sein. Beim Händler oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) muss ein Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller eingereicht werden.
Gilt das Angebot auch bei Leasingverträgen?
Entgegen der bisherigen Planung greift die Verschrottungsprämie nun auch, wenn man ein Auto least. Viele Seiten hatten gefordert, die Prämienzahlung solle auch das schwächelnde Leasinggeschäft beleben. Die Bundesregierung ist diesem Wunsch am 27. Januar 2009 nachgekommen und hat die Regelung auch auf Leasingfahrzeuge ausgeweitet.
Gilt das Angebot auch für Mietwagen?
Nein. Nach dem Beschluss vom 27. Januar gilt die Verschrottungsprämie für den Kauf oder das Leasen eines Neu- oder Jahreswagens, der mindestens die Euro4-Norm erfüllt. Mietwagen werden hierbei bislang nicht berücksichtigt.
Können Freiberufler die Prämie für sich auch beanspruchen?
Freiberufler können die Prämie als Privatperson beanspruchen. Der Altwagen sowie der Neuwagen müssen dabei aber zwangsläufig auf die Person als solche zugelassen sein. Der Firmenname darf nicht im Fahrzeugschein stehen, da der Freiberufler dann als Gewerbekunde gelten würde und somit nicht antragsberechtigt wäre. Somit ist es diesen Personen möglich, die Abwrackprämie beim Autokauf zu erhalten und trotzdem die Mehrwertsteuer des Kaufpreises über die Firmennutzung abzusetzen. Hier verbirgt sich also doppeltes Sparpotenzial.
Muss der Altwagen in Deutschland zugelassen gewesen sein und wenn ja, wie lange?
Das Altfahrzeug muss mindestens das gesamte vergangene Jahr in Deutschland auf den Käufer zugelassen gewesen sein.
Wie alt muss der Wagen sein?
Der Altwagen muss neun Jahre oder älter sein. Dabei ist das Datum der Erstzulassung für die Bestimmung des Alters entscheidend. Die Erstzulassung des Fahrzeugs muss also vor dem 14.01.2000 stattgefunden haben. Diese Vorgaben erfüllen laut Kraftfahrzeugbundesamt etwa 16 Millionen Fahrzeuge in Deutschland.
Kann man für einen alten VW Bus, der als Lkw eingetragen ist, aber als
ausgebautes Campingfahrzeug genutzt wurde, die Abwrackprämie erhalten?
Nein: Weil das Fahrzeug als Lkw zugelassen ist, wird die Prämie nicht
gewährt. Prinzipiell gilt jedoch, dass Wohnmobile prämienberechtigt sind.
Gibt es die Prämie auch beim Kauf eines jungen Gebrauchten von Privat?
Nein, beim Privatkauf gilt die Prämie bislang nicht. Es gibt derzeit aber entsprechende Forderungen der Autoindustrie und des Autohandels. Momentan gilt: Der Jahreswagen darf nicht länger als ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Hersteller zugelassen sein.
Muss der Käufer Deutscher sein und in Deutschland leben?
Der Altwagen muss nach Informationen der Bundesregierung mindestens ein Jahr in Deutschland auf den Käufer des Nachfolgeautos angemeldet gewesen sein. Der Käufer hingegen muss nicht zwangsläufig die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
Wer zahlt dem Neuwagenkäufer die Prämie?
Letztlich zahlt der Staat die Prämie. Die Abrechnung geschieht entweder über den Autohändler oder direkt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Alternativ zur Selbsteinreichung kann auch der Autohändler alle Behördengänge erledigen und die Prämie beim Verkauf verrechnen.
Was sollte man mit Blick auf übliche mit dem Autohaus auszuhandelnde Rabatte beachten?
Hier ist Vorsicht geboten. Auf viele Angebote bei den Händlern gibt es auch ohne die Verschrottung eines Altfahrzeugs bereits einige Rabatte. Die Verschrottungsprämie greift nur für einen kleinen Teil der Autokäufer. So kann man die Angebote, die die anderen Kunden für das gleiche Auto erhalten, gut mit der eigenen Händler-Offerte inklusive Prämienzahlung vergleichen. Die Verschrottungsprämie sollte unbedingt ein zusätzlicher Rabatt sein und nicht die vom Hersteller vorgesehenen Rabatte ersetzen.
Wann muss man den Wagen kaufen, um die Prämie zu bekommen?
Die Regelung der Verschrottungsprämie gilt rückwirkend zum Kabinettsbeschluss vom 14. Januar 2009. Somit hat jeder Anspruch auf die Prämienzahlung, der sein Altfahrzeug ab diesem Zeitpunkt verschrotten lässt und sich einen Neuwagen kauft, sofern er diese Vorgänge dokumentiert und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreicht. Allerdings nur, solange noch Geld in dem entsprechenden Fördertopf ist. Wer also heute sein Fahrzeug verschrottet, sich in mehreren Monaten einen neuen Wagen kauft und dann erst die Prämie beantragt, kann unter Umständen Pech haben. Auch bei langen Lieferzeiten von bestellten Autos ist Vorsicht geboten. Sollten die Finanzmittel bis zum Zeitpunkt der Übergabe vom Händler erschöpft sein, könnte die Prämienzahlung ausbleiben. Der Antrag kann schließlich erst nach der Zulassung gestellt werden. Das entsprechende Formular kann auf der BAFA-Internetseite heruntergeladen werden.
Download der Anträge
Anträge stehen im Internet unter www.bafa.de und www.bmwi.de/go/umweltpraemie zum Herunterladen bereit.
Antworten auf weitere Fragen
Telefonische Auskünfte zur Abwrackprämie werden unter der Hotline-Nummer des BAFA erteilt: 030-34 64 65 470.


