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Das ändert sich im neuen Jahr

Jedes Jahr gibt es neue Regeln für das Miteinander auf unseren Straßen. Darüber informieren die Autoclubs und andere Verbände. Wir haben die wichtigsten Neuerungen zusammengestellt.

 ©Promotor

Über das verpflichtende Bergpiktogramm auf den Flanken der Winterreifen hat VW-Bulli schon berichtet. Stichtag ist der 1. Januar, aber nur für die Produktion. Reifen, die noch in 2017 oder früher die Fabriken verließen, gibt es eine Schonfrist – diese läuft im September 2024 ab.

Eine weitere technische Neuerung betrifft die Messung der Abgase bei der Abgasuntersuchung (AU).  Zwar werden die Abgaswerte quasi automatisch durch die On-Board-Diagnose gemessen, doch wenn sich dabei Unregelmäßigkeiten zeigen oder Fehler auftreten, muss künftig, wie schon früher, direkt am Endrohr mit einer Sonde gemessen werden. Der Bundesminister für Verkehr verspricht sich davon, dass die Auspuffmessung Defekte und Manipulationen sicherer erkennt.  Und wer die AU nicht schafft, erhält nach wie vor keine Prüfplakette. Die hat übrigens im Jahr 2018 die Farbe Grün.

Wer den Termin für die Hauptuntersuchung verpasst, hat zwei Monate Aufschub. Aber danach wird bei einer Kontrolle ein Bußgeld von mindestens 15 Euro fällig – und die Fahrzeuguntersuchung wird gründlicher und um 20 Prozent teurer als die normale HU.

Ab September 2018 müssen alle Neufahrzeuge die Schadstoffklasse 6c erfüllen. Dies bedeutet, dass durch die verschärften Abgasnormen viele Benziner mit Direkteinspritzung einen Partikelfilter (OPF = Otto-Partikelfilter) bekommen werden, um die Rußpartikelgrenzwerte einhalten zu können. Und auch die meisten Diesel werden die neuen Stickoxid-Grenzwerte nur mit einer SCR-Abgasreinigungsanlage (AdBlue) einhalten können. Das jedenfalls meldet der ACE.

Nachdem ein Auslaufen der steuerlichen Vorteile für Autogas (LPG) abgewendet werden konnte, können sich Autofahrer auch 2018 an günstigen Gaspreisen freuen. Der schadstoffarme Kraftstoff soll noch bis 2022 von einer vergünstigten Energiesteuer profitieren. Derzeit kann etwa ein Prozent der in Deutschland zugelassenen Pkw mit Gas betrieben werden.

 ©ASFINAG

Nach der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes im vergangenen Jahr wird ab dem 1. Juli 2018 auch auf allen Bundesstraßen eine Lkw-Maut erhoben. Das mautpflichtige Bundesstraßennetz wächst dadurch auf etwa 40.000 Kilometer an. Der Mautpflicht unterliegen Fahrzeuge und Fahrkombinationen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden. Betroffen sind Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen. Ausgenommen sind landwirtschaftliche Zugmaschinen mit und ohne Anhänger.

In Belgien werden die Umweltvorschriften strenger. Brüssel führ am 1. Januar eine Umweltzone in allen 19 Einzelgemeinden der belgischen Hauptstadt ein – und sperrt damit alle Autos aus, die nicht mindestens die Norm Euro 2 schaffen.

Nachdem auch Straßburg zum 1. November 2017 eine Umweltzone eingerichtet hat, ziehen 2018 mehrere französische Städte und Regionen nach. Ab Anfang Januar schließt Marseille Fahrzeuge mit hohem Schadstoffaufkommen bei kritischen Wetterlagen aus, Bordeaux, Toulouse und Annecy wollen ebenfalls noch 2018 Umweltzonen einführen.

Die Zuordnung der Vignetten erfolgt, abhängig von Baujahr und Emissionen, in sechs Klassen. Motorräder ohne EURO-Norm und Erstzulassung vor dem 1.6.2000 sowie Pkw, Wohnmobile und Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen, die EURO 1 und schlechter entsprechen, bekommen keine Vignette.

Vignettenpflicht besteht auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, entsprechende Vignetten können für 4,80 Euro über die Seite des französischen Umweltministeriums (www.certificat-air.gouv.fr) bestellt werden. Eine Bestellung ist nur online möglich. Eine fehlende Plakette wird mit 68 Euro (Pkw) geahndet.

Alle Jahre wieder verändert sich nicht nur die Farbe der österreichischen Mautplakette, sondern auch ihr Preis. Für 2018 gibt die Asfinag nun kirschrote Pickerl heraus, die Kosten steigen durchschnittlich ein Prozent. Noch im Jahr 2017 ausgestellte Vignetten behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. Januar 2018. Es wird empfohlen, den unteren Abschnitt der Trägerfolie (mit Seriennummer) aufzubewahren, da er als Kaufnachweis gilt. Auf der Windschutzscheibe dürfen sich keine österreichischen Vignetten aus den Vorjahren befinden.

Die Jahresvignette kostet 87,30 Euro,  die Zwei-Monats-Vignette 26,20 Euro und die Vignette für zehn Tage 9,00 Euro. Neuerdings gibt es eine Alternative zur Klebeplakette, die elektronische Plakette. Sie kann auch von Deutschland aus bestellt werden. Nähere Infos findet man bei der Asfinag unter  https://www.asfinag.at/maut-vignette/vignette/digitale-vignette/.

eba mit Material vom ACE, Kfz-Handwerk, Arbö und Asfinag