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Auch beim Eiskratzen gibt es einiges zu beachten

Kaum jemand kommt in unseren Gefilden im Winter drum herum: Die Scheiben des Autos von Eis und Schnee befreien. Hier gibt es Tipps zu dem Thema.

 ©ZDK

In Deutschland sinken die Temperaturen nachts stellenweise wieder unter den Gefrierpunkt. Für Autofahrer beginnt wieder die unangenehmste Jahreszeit. Auch wenn es lästig ist: Wer sein Auto nicht in der Garage parkt, sollte sich hinreichend Zeit zum Eiskratzen nehmen. Nur ein kleines freies Guckloch in der Windschutzscheibe reicht da nicht, warnt der ADAC. Alle Autoscheiben müssen vor der Fahrt komplett vom Eis befreit werden. Andernfalls droht ein Bußgeld von zehn Euro.

Beim Kratzen sollte grundsätzlich darauf geachtet werden nicht zu viel Druck aufzuwenden. Heftiges Hin- und Herkratzen kann sogar schädlich sein, denn Schmutzpartikel können wie Schmirgelpapier wirken und die Scheibe zerkratzen. Wichtig ist auch die richtige Auswahl des Eiskratzers. Von einem Metallschaber rät der Automobilclub ab. Dieser kann die Scheibe – und bei Unachtsamkeit auch den Lack – schnell zerkratzen. Beste und sicherste Lösung ist laut ADAC ein stabiler Eiskratzer aus Kunststoff. Eine (umweltschädlichere) Alternative sind Enteisungssprays. Und dass man für freie Sicht die Finger von einem Kessel mit heißem Wasser lassen sollte, dürfte sich mittlerweile überall herumgesprochen haben.

Doch nicht nur an die Scheiben müssen Autofahrer denken. Auch das Kennzeichen muss lesbar sein, Scheinwerfer, Motorhaube und Autodach müssen schneefrei sein. Weder der nachfolgende Verkehr noch die eigene Sicht dürfen durch herabfallende Schneemengen oder Eisstücke gefährdet werden. Außerdem wichtig für gute Sicht im Winter ist ausreichend Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage So sollte das Winterset neben dem Eiskratzer einen kleinen Besen fürs Schneeabfegen, eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe und für den Notfall einen Türschloss-Enteiser enthalten.

Immer noch häufig zu zu beobachten, jedoch verboten ist das Warmlaufenlassen des Motors. Dies schadet nicht nur der Umwelt, sondern macht auch unnötig Lärm. Es droht ein Bußgeld von bis zu 80 Euro.

aum