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Verkehrsgerichtstag lehnt Fahrverbot ab

Der 55. Deutsche Verkehrsgerichtstag hat ein Fahrverbot für Kriminelle abgelehnt. In einer weiteren Empfehlung sprachen sich die Teilnehmer für eine gesellschaftliche Ächtung der Nutzung von elektronischen Geräten während des Fahrens aus. Für Senioren schlugen die Experten vor, freiwillige Testfahrten im Beisein von geeigneten Prüfern zu entwickeln. Das Ergebnis soll jedoch anonym bleiben und nur den Fahrern mitgeteilt werden.

Unter verschärfter Beobachtung: Senioren ©ADAC

Senioren im Visier

In der Empfehlung heißt es: „ Es gibt Hinweise darauf, dass ältere Menschen als Kraftfahrer ein zunehmendes Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen. Politik und Forschung sind aufgefordert, zeitnah die notwendige Datengrundlage hinsichtlich der Risikoabschätzung zu schaffen.“ Für die Einführung genereller, obligatorischer und periodischer Fahreignungsüberprüfungen gibt es derzeit keine Grundlage. Deshalb sollen „Instrumente zur besseren Einschätzung der eigenen Fahrkompetenz“ entwickelt und wissenschaftlich evaluiert werden. Im Ergebnis zielt die Empfehlung, über einen längeren Umweg, darauf ab, dass es zwingend zu solchen Fahrtests kommen wird, falls diese (noch nicht vorhandenen) Selbsttestverfahren „nur unzureichend in Anspruch genommen werden“.

Gleichzeitig soll die aktuelle Fahrerlaubnis-Verordnung so geändert werden, dass mit Interviews, Leistungstests und Fahrverhaltensbeobachtung künftig Risikofahrer untersucht werden können. Dazu passt die Forderung nach einer „größeren Sensibilisierung der Ermittlungsbehörden für Fahreignungsmängel“. Letztendlich wollen die Experten auch die Ärzte mit in ihre Strategie einbinden. Deshalb soll geprüft werden, welche Meldepflichten für Ärzte „hinsichtlich der Fahreignung ihrer Patienten vorgegeben werden sollen“.

Smartphones unter der Lupe

Dieses mit umfangreichen Stellungnahmen schon im Vorfeld des Verkehrsgerichtstages propagierte Problem soll auf mehreren Ebenen entschärft werden. So stimmte der Arbeitskreis 2 einem Gesetzesentwurf aus dem Hause Dobrindt zu, mit dem der § 23 der Straßenverkehrsordnung geändert werden soll. Dort heißt es derzeit (in Abs.(1a): Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. …

Künftig soll es „gehalten wird“ heißen. Damit ist klar auch im Gesetz: Hände weg vom Handy!

Da es immer noch keine verlässlichen Zahlen darüber gibt, in welchem Umfang die Nutzung von Handys oder gar Tablets zu Unfällen führt, soll eine tiefergehende Studie für Klarheit sorgen. Schließlich soll das Thema auch in allen Altersstufen in der Schule und in Fahrschulen intensiver behandelt werden. Auch seien technische Lösungen zu entwickeln, die eine rechtswidrige Nutzung von Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungsmitteln durch Fahrende unterbinden.

Wer wiederholt innerhalb eines Jahres gegen diese Regeln verstoße, solle mit einem Fahrverbot geahndet werden. Für Fahranfänger auf Probe bedeutet dies automatisch eine Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an einer Schulung.

Erstmals sprechen die Experten davon, dass man sich auch mit dem „Problem der Ablenkung von Fußgängern“ durch elektronische Geräte beschäftigen müsse - eine Erkenntnis, die um Jahre zu spät ins allgemeine Bewusstsein dringt und die zahlenmäßig ganz andere Größenordnungen aufweist.

Polizei-Anhänger zur Verkehrserziehung ©Polizei

Polizei wehrt sich

Polizisten beklagten in Goslar, für die Verkehrssicherheitsarbeit seien keine oder nur noch unzureichende Kapazitäten vorhanden. Die Polizei dürfe sich nicht aus der Unfallprävention zurückziehen, der Verkehrsunterricht solle gestärkt werden. Dies könne auch durch qualifizierte Private (wie bei den Fahreignungsseminaren) geleistet werden.

Gegen den Einsatz von privaten Dienstleistern sprach sich der Arbeitskreis aus, soweit es sich um Tempo- und Abstandskontrollen, um die Auswertung der Messergebnisse und um die Ermittlung des Sachverhaltes geht. Hier wiege das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, der Datenschutz und der Staatsvorbehalt, also Verfassungs- und Europarecht, schwerer als die mögliche Entlastung von Polizei und Ordnungsbehörden.

Das gelte auch für die geplante Einführung der „Section Control“, mit der auf bestimmten Autobahnabschnitten die zwischen Anfang und Ende der Strecke gestoppte Zeit mögliche Überschreitungen des Limits beweisen soll.

von Ernst Bauer