Zurück

Vor dem Urlaub Versicherungs-Unterlagen prüfen

Das Letzte, was man im Urlaub möchte, ist, in einen Unfall verwickelt zu werden. Vorbereitet auf diese Situation sollte man im eigenen Interesse aber sein.

 ©ADAC

Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) meldet sinkende Zahlen für Unfälle deutscher Verkehrsteilnehmer im Ausland. Dennoch kann es jeden treffen. Deswegen wird Autofahrern empfohlen, vor Urlaubsreise zu überprüfen, ob alle Unterlagen an Bord sind, die im Falle eines Falles für eine schnelle Schadenabwicklung notwendig sind: Der Europäische Unfallbericht, die Grüne Karte und die Rufnummer des Zentralrufs der Autoversicherer (0800 25 026 00 aus dem Inland und +49 40 300 330 300 aus dem Ausland) sowie die europaweit einheitliche Notfallrufnummer 112 gehören in jedes Reisegepäck.

Europäischer Unfallbericht erleichtert Protokollierung

Die inhaltlich und grafisch standardisierte Form des Europäischen Unfallberichts vereinfacht die Aufnahme eines Unfalls im In- und Ausland. Das Formular ist als Durchschreibesatz bei der Kfz-Versicherung bestellbar oder kann unter www.gdv-dl.de/dienstleistungen/europaeischer-unfallbericht heruntergeladen und ausgedruckt werden. Unter www.gdv-dl.de/dienstleistungen/europaeischer-unfallbericht/  kann auch eine erläuternde Broschüre angefordert werden. Sie enthält Ausfüllhilfen in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch und Russisch.

Zentralruf der Autoversicherer hilft auch im Ausland

Der Zentralruf der Autoversicherer hilft nicht nur in Deutschland unter der kostenfreien Servicerufnummer, sondern auch bei Unfällen im europäischen Ausland schnell und zuverlässig weiter. Aus dem Ausland ist der Zentralruf montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr erreichbar. Die Online-Auskunft kann auch bei Unfällen im Ausland genutzt werden. Die Auskunft ist für den Anfrager kostenfrei.

Zentralruf ermittelt Schadenregulierungsbeauftragten

In jedem EU-Land gibt es für jede Versicherung einen Ansprechpartner, den so genannten Schadenregulierungsbeauftragten. Kennt der Geschädigte die gegnerische Versicherung nicht, wird diese von einer Auskunftsstelle ermittelt. In Deutschland übernimmt der Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg diese Aufgabe und benennt die jeweilige Versicherung und deren Ansprechpartner in Deutschland. Dieser Service erfolgt nicht nur für Länder der EU, sondern auch für die Schweiz sowie alle Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – Island, Lichtenstein und Norwegen. Zu erreichen ist der Zentralruf der Autoversicherer innerhalb Deutschlands gebührenfrei.

Grüne Karte nach wie vor sinnvoll

Die Grüne Karte ist zwar in der EU nicht mehr vorgeschrieben, eine Mitnahme ist jedoch sinnvoll. Verlangt wird sie bei Fahrten in folgende Länder: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussland. Der Fahrzeughalter erhält sie bei seiner Kfz-Versicherung.

ampnet/Sm