Gießen, 27. August 2012
Blitzer sind nicht "willkürlich und selbstherrlich"
Das Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass ein Mann keine einstweilige Anordnung durchsetzen kann, nach der eine auf einer Bundesstraße eingerichtete „Verkehrsüberwachungsmaßnahme“ („Blitzer“) wieder zu entfernen sei.
Sein Argument, dass „die gesamten Voraussetzungen für eine Verkehrsüberwachung nicht vorliegen und Willkür oder Selbstherrlichkeit in Deutschland nicht gestattet“ seien, ließen die Richter nicht gelten.
Hinzu kam außerdem, dass er den Antrag gegen die falsche Behörde gerichtet hatte (VwG Gießen, 4 L 1319/12).
(Auto-Reporter.NET/Wolfgang Büser)
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