Urteil zu nichtehelicher Gemeinschaft
Hat die Partnerin einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, wenn auch grob fahrlässig, einen Unfall verursacht, wodurch ihr Beifahrer und zugleich Partner, dem das Auto zur Verfügung stand, verletzt wurde, kann die Vollkaskoversicherung die Schadensumme (hier in Höhe von 16.000 €) nicht von der Fahrerin zurückverlangen.
Das Gericht begründet seine Haltung damit, dass die Frau ebenfalls nicht für den Schaden hätte einstehen müssen, wenn sie mit dem verletzten Beifahrer/Partner verheiratet gewesen wäre. Eine von der Versicherung verlangte Zahlung würde zugleich auch den Partner finanziell mit in die Verantwortung ziehen, was aber per Gesetz ausgeschlossen sein soll.
Der Bundesgerichtshof verlangte als Nachweis für eine rechtlich anerkannte nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht nur, dass die beiden zusammenleben, im verhandelten Fall sogar mit einem gemeinsamen Kind, sondern dass sie auch die zum Leben erforderlich Mittel gemeinsam aufbringen und verwenden (BGH, VI ZR 160/07).
(Auto-Reporter.NET/Wolfgang Büser)

