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ARBÖ warnt vor deutscher Polizei

Der Ton im internationalen Grenzverkehr wird rauer. Jetzt hat der österreichische Autoclub ARBÖ vor einer „deutsche Autofahrerfalle“ gewarnt. Weil offenbar immer mehr Österreicher angezeigt werden, wenn ihre Prüfplakette („Pickerl“) abgelaufen ist.

 ©AR

Wer in Deutschland und manch anderen europäischen Ländern mit abgelaufenem Pickerl in der Nachfrist unterwegs ist, dem drohen empfindliche Strafen. Während es in Österreich bei der Pickerlüberprüfung eine Toleranzfrist von vier Monaten gibt, ist eine derartige Regelung in vielen europäischen Ländern nicht gegeben. So zum Beispiel auch in Deutschland, wo derzeit österreichische Autofahrer, die mit abgelaufenen Pickerl unterwegs sind, gestraft werden.

ARBÖ-Pressesprecher Sebastian Obrecht zu VW-Bulli.de: „Das rumort gegenwärtig sehr. Die Wirtschaftsverbände beobachten das mit Sorge“.

Bislang seien derartige Vorkommnisse nur aus Ungarn und Italien bekannt, wo Fahrzeugen mit abgelaufenem Pickerl die Kennzeichen abgenommen bzw. gleich das ganze Fahrzeug beschlagnahmt wurde. Das Fälligkeitsdatum ist auf der Plakette eingestanzt. Wird die viermonatige Toleranzfrist überschritten, drohen auch in Österreich hohe Strafen, die im Extremfall auch mehr als 2.000 Euro für den Fahrzeuglenker sowie für den Fahrzeughalter ausmachen können. Und in Extremfällen kann sogar die Versicherung aus der Haftung aussteigen. Und zwar genau dann, wenn ein Unfallgeschehen auf eine versäumte Begutachtung zurückzuführen ist.

Mal abgesehen davon, dass jeder Autohalter für den Zustand seines Fahrzeug selbst verantwortlich ist und folglich auch mit gegebenenfalls hohen Strafen rechnen muss - wenn tatsächlich die deutsche Polizei (womöglich im Zusammenhang mit ohnehin gestiegenen Grenzkontrollen) nun auch ihr Augenmerk auf Autokennzeichen richtet und konsequenter Weise dann auch keines zudrücken kann, macht sie nichts anderes als die österreichische Polizei, die beispielsweise Parksünder auch über ein Rechtshilfeabkommen vor hei mische Amtsgerichte vorladen lässt…

Die Begutachtungsplakette für Kraftfahrzeuge in Österreich, umgangssprachlich als „Pickerl“ bezeichnet, ist eine Klebevignette, welche bei der Erstzulassung sowie nach einer technischen Untersuchung ausgefolgt wird. Diese Überprüfung wird nach dem entsprechenden Paragrafen des österreichischen Kraftfahrgesetzes (KFG) auch §57a-Begutachtung genannt, der Gesetzesbegriff lautet „wiederkehrende Begutachtung“. Im Umlauf sind die Begutachtungsplaketten in den Farben weiß (u.a. für PKW und Lastwagen) und grün. Nicht zu verwechseln ist die Begutachtungsplakette mit der Autobahnvignette.

von Ernst Bauer