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Checkliste des TÜV für die Hauptuntersuchung

Keiner mag es, jeder muss es: Spätestens alle zwei Jahr muss man mit dem Auto zur HU. Damit das gut klappt, hat der TÜV Rheinland eine Checkliste für Autobesitzer erstellt.

 ©TÜV Rheinland

Die Kfz-Hauptuntersuchung (HU) und -Abgasuntersuchung (AU) ist bei Neuwagen in privater Nutzung nach drei Jahren und danach alle zwei Jahre fällig. Vor dem Termin empfiehlt es sich, ein wenig Zeit zu investieren und das Fahrzeug gründlich zu inspizieren.

"Viele Mängel am Wagen erkennen auch Laien und können sie selbst beheben oder von einer Werkstatt beseitigen lassen", sagt Dieter Lauffs, Kfz-Fachmann bei TÜV Rheinland. So lässt sich beispielsweise die Funktion von Scheinwerfern, Blinkern und Rückleuchten leicht selbst kontrollieren. Dennoch gehört die fehlerhafte Beleuchtung am Fahrzeug zu den häufigsten Mängeln bei einer HU.

Wer gut auf die Prüfung vorbereiten möchte, findet auf der Website von TÜV Rheinland für jeden Fahrzeugtyp eine detaillierte Checkliste.

Ebenfalls ratsam: Das Fahrzeug vor dem Termin waschen und säubern. Das hinterlässt einen besseren Gesamteindruck und erleichtert die Arbeit der Prüfer.

Stellen die Sachverständigen am Fahrzeug keine Mängel fest, gibt es eine neue Prüfplakette. Bei geringen Mängeln wie einer defekten Begrenzungsleuchte oder einem leicht verkratzten Spiegelglas kann die Plakette trotzdem vergeben werden. Jedoch muss der Halter des Fahrzeugs den im Bericht vermerkten Defekt unverzüglich beheben lassen. Dies erspart dem Fahrzeughalter die Wiedervorführung seines Fahrzeugs, erhöht die Verkehrssicherheit und vermeidet bei einer Polizeikontrolle ein Verwarnungsgeld.

Wird die Plakette wegen erheblicher Mängel verweigert, bleibt dem Fahrzeughalter ein Monat Zeit, um das Auto zur Nachuntersuchung vorzuführen. Aufgrund der Corona-Pandemie ist diese Frist vorerst bis zum 30. November 2020 auf zwei Monate verlängert worden.

von Gerhard Mauerer