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Eis, Schnee, Kälte: Vorsichtig durch den Winter fahren

Der Erderwärmung zum Trotz vergeht kein Winter, in dem es nicht auf den Straßen durch Eis und Schnee richtig glatt wird. Wer ein paar Tipps beachtet, kommt dennoch sicher im Auto durch den Winter.

 ©Goslar Institut

Alle Jahre kommt der Winter und mit ihm Glatteis, das vielfach Ursache von Unfällen ist. Für Autofahrer beginnt die Umstellung auf die frostigen Tage mit der rechtzeitigen Montage von wintertauglichen Reifen. Dafür gelten, neben der alten Faustregel von „O bis O“, also Winterbereifung von Oktober bis Ostern, neue Regeln. Ab diesem Jahr sind für den Winterbetrieb die bekannten Matsch- und Schnee-Reifen (M+S-Reifen) nicht mehr ausreichend, sondern nur noch Reifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol zulässig. Das gilt bislang allerdings nur für Reifen, die ab dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden. Für vorher produzierte M+S-Pneus räumte der Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024 ein.

Eis- und Reifglätte sowie Schnee und Schneematsch erfordern wegen der Rutschgefahr eine besonders vorsichtige und vorausschauende Fahrweise. Dazu gehört ganz wesentlich, die deutliche Verlängerung des Bremsweges auf glattem Untergrund einzukalkulieren, die Fahrtgeschwindigkeit entsprechend anzupassen und den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug größer als normal zu halten. Grundsätzlich sollte man so fahren, dass man möglichst erst gar nicht bremsen muss, schon gar nicht plötzlich. Bei einem modernen Fahrzeug mit ABS darf der Fuß auf dem Bremspedal bleiben, wenn es ins Rutschen kommt, denn die Technik hält das Fahrzeug lenk- und kontrollierbar. Ansonsten heißt es, selbst vorsichtig mit der Bremse zu „stottern“ und bei einem Auto mit Schaltgetriebe die Kupplung treten. Zu vermeiden sind grundsätzlich bei Glätte heftige, abrupte Lenkbewegungen. Experten raten nicht umsonst immer wieder zu einem Fahrsicherheitstraining, bei dem man unter anderem auch übt, wie man sich auf glatten Straßen richtig verhält.

Was ist, wenn es trotz aller Vorsicht zu einem Unfall durch Glätte kommt? Was kann ein Kraftfahrer dann von seiner Versicherung erwarten? Grundsätzlich haftet bei einem Unfall infolge Glatteis der Halter des Fahrzeugs, betont das Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern der HUK-Coburg. Allerdings kann auch der Fahrer, der bei dem Unfall am Steuer saß, mit in Anspruch genommen werden. Juristische Begründung: Wer auf glatter Fahrbahn ins Rutschen gerät, ist daran vermutlich auch selbst Schuld – es sei denn, das Gegenteil lässt sich nachweisen. Die bei einem Unfall entstandenen Schäden – sowohl an Gegenständen wie auch Personen – reguliert ganz normal die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers.

Doch Vorsicht: Als Geschädigter wird man bei Glatteisunfällen ebenfalls belangt. Dafür sorgt ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg, dem zufolge sich Autofahrer bei glatten Straßen darüber klar sein müssen, welche Auswirkungen schon der kleinste Fahrfehler haben kann. Dementsprechend haben auch sie ihre Fahrweise anzupassen und gegebenenfalls nur noch Schritttempo fahren. Daraus ergibt sich bei Glätteunfällen häufig eine Mitschuld auch des Geschädigten.

Schäden am eigenen Auto bezahlt eine Kaskoversicherung – auch bei selbst verschuldeten Glatteisunfällen. Mitunter versuchen jedoch einige Versicherer, ihre Leistung mit Hinweis auf eine nicht angepasste Fahrweise des Fahrzeuglenkers zu kürzen oder ganz zu verweigern. In solchen Fällen kann ein Unfallprotokoll der Polizei hilfreich sein.

ampnet/jri