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Kfz-Versicherung: Wechsel zum 30.11. kann sich lohnen

Viele Autofahrer zahlen viel Geld für ihre Kfz-Versicherung, viele von ihen unnötig viel. Der ACE Auto Club Europa gibt Tipps zu einem möglichen Versicherungswechsel.

 ©Volkswagen Nutzfahrzeuge

Ein Wechsel der Autoversicherung ist in der Regel nur einmal jährlich, zum Stichtag 30. November, möglich. Wer also im kommenden Jahr von dem Preis-Leistungs-Verhältnis eines anderen Versicherungsanbieters profitieren möchte, sollte sich jetzt informieren. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, rät, die verschiedenen Assekuranz-Kondition für das Auto schnellstmöglich aber dennoch genau zu vergleichen.

Preisgefälle vor Fristende nutzen

Die Unfallzahlen sind in den letzten Jahren kaum gesunken und gleichzeitig sind die Kosten für einzelne Schäden am Auto gestiegen. Viele Versicherer reagieren jetzt darauf, indem sie die Preise für die Kfz-Versicherung anziehen. Doch konkurrieren aktuell über 80 Kfz-Versicherer um Kunden, sodass trotzdem Rabatte zu erwarten sind. Insbesondere kurz vor Ende der Wechselfrist am 30. November kommt Wechslern der verschärfte Wettbewerb zugute. Es empfiehlt sich daher, den November zu nutzen, um über Online-Vergleichsdatenbanken aktuelle Versicherungstarife für das eigene Auto zu erfragen. Erscheint ein Wechsel sinnvoll, sollte die Kündigung der bisherigen Versicherung direkt im Anschluss erfolgen. Denn diese muss vor dem Stichtag beim Versicherer ankommen.

Preis-Leistungs-Verhältnis berücksichtigen

Wer sein Auto derzeit bei einem vergleichsweise teuren Anbieter versichert, kann durch den Wechsel zu einem Wettbewerber bis zu 55 Prozent sparen. Der Wechsel zu einem Kfz-Versicherer mit durchschnittlichem Preis kann immer noch eine Ersparnis zwischen 27 und 35 Prozent bedeuten. Doch sollte nicht nur der Preis über die passende Kfz-Versicherung entscheiden. Auch wenn es eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestabdeckung gibt, bei den unterschiedlichen Zusatzleistungen der Autoversicherungen gilt es abzuwägen: Falschbetankung und Benzindiebstahl sind beispielsweise nicht grundsätzlich mitversichert und auch ein kostenloses Ersatzfahrzeug stellt im Falle eines Werkstattaufenthalts nicht jede Autoversicherung.

Ganzjähriges Sonderkündigungsrecht beachten

Hat man die Wechselfrist verpasst, besteht zumindest bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht: Ist der Vertrag teurer geworden, haben Autobesitzer nach Rechnungseingang einen Monat Zeit, um den Vertrag zu kündigen. Jedoch ist die Preissteigerung häufig erst auf den zweiten Blick erkennbar: Der Knackpunkt liegt beim Schadenfreiheits-Rabatt. Dieser fließt in der Regel in die Berechnung mit ein, obwohl er nicht jeden Versicherten betrifft. Entscheidend ist somit der Vergleichsbeitrag, der anzeigt, was man zahlen muss, wenn sich nichts ändert. Ist dieser gestiegen, gilt das Sonderkündigungsrecht.

von Gerhard Mauerer