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Vignetten werden teurer - Maut entfällt auf fünf Strecken

Die Vignetten in einigen Nachbarländern werden im kommenden Jahr teurer. Jedoch fallen auch Mautgebühren auf einigen Strecken weg.

 ©ADAC

Alle Jahre wieder: Die Schweiz und Österreich verteuern die Fahrt auf ihren mautpflichtigen Straßen. Doch nicht alle Autofahrer sind davon betroffen. Denn seit 1. Dezember kann man schon die neuen Jahresvignetten für Österreich, Slowenien und die Schweiz nutzen – und sogar bis zum 31. Januar 2021. Umgekehrt gelten die aktuellen Vignetten noch bis Ende Januar 2019. Diese seit Jahren geltenden kundenfreundlichen Regelungen sollen den Stress beim Winterurlaub vermeiden helfen.

Der neue Preis für die österreichische Pkw-Jahresvignette beträgt 91,10 Euro (+ 1,90 Euro), für zwei Monate 27,40 Euro (+ 60 Cent) und das Zehn-Tages-Pickerl kostet jetzt 9,40 Euro (+ 20 Cent). Für Motorradfahrer kostes die Jahresvignette 36,20 Euro (+70 Cent), die Zwei-Monats-Vignette 13,70 Euro (+30 Cent) und die Zehn-Tages-Vignette 5,40 Euro (+10 Cent).

In der Schweiz werden jetzt 38 Euro (+1,50 Euro) verlangt. Das liegt am Wechselkurs. In der Schweiz kostet sie nach wie vor 40 Franken. In Slowenien hingegen bleiben die Preise für das nächste Jahr stabil, ein Jahr Pkw-Maut kostet weiterhin 110 Euro, ein Monat 30 Euro und sieben Tage 15 Euro.

Der Österreichische Nationalrat hat kürzlich beschlossen, dass auf fünf Autobahnabschnitten keine Maut mehr verlangt wird. Die Ausnahmeregelungen sollen bereits ab dem 15. Dezember 2019 in Kraft treten. Es geht um folgende Streckenabschnitte: Inntalautobahn A12 (zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd), Westautobahn A1 (zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord), Rheintal/Walgau-Autobahn A14 (zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems) und Linzer Autobahn A26 sowie Mühlkreisautobahn A7 (Bypassbrücke zwischen Ausfahrt Hafenstraße und Urfahr.

Tipp für Österreichurlauber: Die Klebevignette 2020, in Österreich „Pickerl“ genannt, ist himmelblau. Aufgeklebt werden muss die Vignette am linken Windschutzscheibenrand oder hinter dem Rückspiegel. Alte Vignetten sollten nach ihrem Ablauf entfernt werden. Ein „Pickerlfriedhof“ auf der Frontscheibe kann Strafen nach sich ziehen.

Vignettenpflicht gilt in Österreich für Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile. Wer ohne ein gültiges Pickerl erwischt wird, hat eine Ersatzmautzahlung in Höhe von 120 Euro zu zahlen. Der Kaufnachweis sollte aufbewahrt werden - er dient im Falle eines Totalschadens oder bei Bruch der Windschutzscheibe als Beleg, mit dem eine Ersatzvignette beantragt werden kann.

von Ernst Bauer