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Tipps zum Camping in Corona-Zeiten

Camping ist vielerorts nun wieder möglich. Doch wegen des Coronavirus gibt es einiges zu beachten. Der ADAC Campingführer hat einen Praxistest gemacht und Tipps zusammengestellt.

 ©Pincamp

Seit 30. Mai ist Campingurlaub in Deutschland wieder möglich. Aber wie sieht Camping in Corona-Zeiten in der Praxis aus? Der ADAC Campingführer hat einen Campingplatz in Bayern besucht und den Praxis-Check gemacht (Video: https://youtu.be/wtKAS7FGdCc).

Das sind die wichtigsten Tipps, die Camper in diesem Sommer beachten müssen:

- Spontanität ist 2020 leider nicht möglich. Die Reservierung oder Vorab-Buchung auf einem Campingplatz ist in diesem Sommer obligatorisch. Auskünfte über die Ausstattung, Angebote und Preise kann man vorab detailliert im ADAC Campingführer nachlesen. Insgesamt 1155 deutsche Campingplätze werden hier bewertet. Spezielle Auszeichnungen nach unterschiedlichen Schwerpunkten wie Sanitärausstattung, Platzgelände, Versorgung und Freizeitangebote erlauben Campingfreunden die Vorauswahl des am besten geeigneten Platzes.

- Die Reservierungsanfrage oder Direkt-Buchung eines Platzes ist beispielsweise möglich auf PiNCAMP, dem Internet-Campingportal des ADAC. Hier findet man auch alle aktuellen Entwicklungen der Corona-Virus-Gefährdung für ganz Europa.

- Wer unabhängig von den Sanitäreinrichtungen und der Gastronomie sein möchte, kann zur Reise ein Wohnmobil oder auf dem Campingplatz eine Unterkunft anmieten. Sowohl bei der Platz- als auch bei der Wohnmobilreservierung sind die Kapazitäten in Deutschland beschränkt und die Nachfrage ist bereits groß.

- Rabatte bei Standplätzen und Mietobjekten gibt es wie gewohnt mit der ADAC Campcard. Günstige Pauschalpreise für Standplatz, Personen und Strom sind überwiegend in der Nebensaison verfügbar.

- Das Hygienekonzept mit Verhaltensrichtlinien nach der aktuellen Fassung der Landeshygieneregelungen ist in aller Regel auf Einweisungstafeln erläutert. Ein- und Ausgang der Rezeption und der Sanitärbereiche sind meist getrennt und erkennbar markiert, die Mitarbeiter mit Mundschutz ausgestattet. Für die Camper gilt das Abstandsgebot und Mundschutzpflicht in geschlossenen Räumen. Desinfektionsmittel-Spender sind mindestens an den Zugängen zu Funktionsgebäuden und Sanitärbereichen vorhanden.

- Sanitärgebäude sind, wenngleich noch mit Einschränkung, nutzbar, da sie regelmäßig komplett gereinigt und desinfiziert werden. Zudem muss der Sicherheitsabstand (mind. 1,5 m) bei Sanitäreinrichtungen wie WC, Urinal, Waschbecken und Duschen eingehalten werden.

- Schwimmbäder, Gastronomie, Freizeit- und Wellnesseinrichtungen, Kulturangebote und Spielplätze stehen mit Hinweis auf den Sicherheitsabstand und einer eingeschränkten Nutzeranzahl zur Verfügung.

von Gerhard Mauerer